Mittwoch, 4. Juni 2008

Klammheimliche Wiedereinführung der 5%-Hürde

Ein neuer Skandal bahnt sich an. Still und leise wird in Bremen an der Wiedereinführung der 5%-Hürde für Kommunalwahlen in Bremerhaven gewerkelt. Diese Sperrklausel wurde auf Betreiben des Vereins „Mehr Demokratie“ mit einem Bürgerbegehren zur Änderung des Wahlgesetzes abgeschafft. Unterstüzung seitens der Politik gab es dafür damals auch von der FDP und den Grünen.

Die Grünen und die SPD im Land Bremen wollen jetzt mit einem Dringlichkeitsantrag offensichtlich im Schnellgang vor der Sommerpause unauffällig und ohne Diskussion die Änderungen des Wahlgesetzes wieder rückgängig machen. Dieses Vorgehen ist ein ungeheuerer Angriff gegen den bekundeten Willen von mindestens 70000 Bürgern, die sich im Jahre 2006 mit ihren Unterschriften u.a. für die Abschaffung der 5%-Hürde eingesetzt hatten.

Damit sind für mich neben SPD und CDU auch die Grünen in Bremen und Bremerhaven nicht mehr wählbar!

Die FDP in der Bremischen Bürgerschaft hat angekündigt, sie strebe eine Klage vor dem Staatsgerichtshof an, sollte die Bürgerschaft die Wiedereinführung der 5%-Hürde beschließen. Sie prüfe daher bereits im Vorfeld eine Klage gegen die Sperrklausel.

Vor diesem Hintergrund ist es vielleicht ganz interessant zu wissen, dass bereits in anderen Bundesländern die 5%-Hürden durch Klagen außer Kraft gesetzt wurden:
  • Am 13. Februar 2008 hat das Bundesverfassungsgericht einer Klage der schleswig-holsteinischen Grünen und Linken stattgegeben und die 5%-Hürde bei Kommunalwahlen als verfassungswidrig erklärt, da sie die Chancengleichheit kleinerer Parteien verletze.

    In dem Karlsruher Urteil heißt es unter anderem, auch ortsgebundenen, lediglich kommunale Interessen verfolgenden Wählergruppen müsse eine chancengleiche Wahlteilnahme gewährleistet werden.
  • Am 11. April 2008 wurde auch in Thüringen die 5%-Hürde für rechtswidrig erklärt.
Damit beabsichtigen SPD und Grüne nicht nur den bekundeten Willen der Bürger zu missachten, sondern gehen außerdem auch noch das Risiko ein, in einem Gerichtsverfahren mit ihrem Vorhaben zu scheitern, falls dieses von Gericht für rechtswidrig erklärt werden würde.

Quellen: Nordsee-Zeitung, Hompage der FDP Bremerhaven, Wikipedia, Homepage der Zeitung "Die Welt"

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen



Eigene Meinungen, konstruktive Kritik, Anregungen etc. sind jederzeit willkommen.

Nettikette
Bitte achtet auf den »guten« Ton.
Beschimpfungen und ähnliches werden im Papierkorb veröffentlicht.


Anonyme Kommentare:
Wenn ihr "Anonym" bei "Kommentar schreiben als" auswählt, dann lasst mich und die anderen Leser bitte wissen, wer ihr seid.

Um faire Diskussionen zu gewährleisten, werde ich Kommentare ohne "Identität" in Form einer E-Mail-Adresse, einem Namen oder zumindest einem Nicknamen nicht veröffentlichen!

Zum Schutz vor Spammern müssen die Kommentare erst von mir freigeschaltet werden. Ich bitte dafür um euer Verständnis.