Mittwoch, 3. September 2008

Salzlauge aus "Asse-II" in "Maria Glück"

Ich habe heute eine Antwort auf meine Anfrage vom 13.08.2008 an Herrn Gabriel (Bundesumweltminister) erhalten. Ich hatte nach dem Hintergrund seiner Mitteilung am 12.08.2008 gefragt, es sei radioaktiv belastete Salzlauge aus "Asse-II" in das ehemalige Salzbergwerk "Maria Glück" transportiert worden, ohne dass darüber Buch geführt worden sei. Die Nordsee-Zeitung hatte darüber am 13.08.2008 berichtet, und geschrieben, dass der Betreiber des Atommülllagers Asse II, das Helmholtz-Zentrum in München, seiner Darstellung widersprochen hatte.

In der Antwort auf meine Anfrage wurde mir jetzt mitgeteilt, das Bundesumweltministerium habe am 04. August 2008 erfahren, dass im Zeitraum von 2006 bis 2008 ca. 7208 m³ bislang als unkontaminiert geltende Salzlösungen, die aber wahrscheinlich geringfügig mit Tritium und Uran 235 sowie Uran 238 kontaminiert gewesen seien, an die Grube Maria Glück abgegeben worden sind. Aus Sicht des Bundesumweltministeriums sei eine strahlenschutzrechtliche Freigaberegelung unter Berücksichtigung der einschlägigen, strahlenschutzfachlichen Anforderungen zu schaffen, bevor wieder Salzlösungen freigegeben werden können. Das Niedersächsische Umweltministerium teile diese Einschätzung und habe vor diesem Hintergrund mittlerweile eine weitere Verbringung der Salzlösungen in umliegende Bergwerke untersagt bis eine entsprechende strahlenschutzrechtliche Freigabe erfolgt sei. Derzeit würden also keine Lösungen an das Bergwerk Maria Glück abgegeben werden. Vor einer Entscheidung zur Freigabe der Lösungen werde außerdem eine umfassende Analyse sämtlicher Lösungen in der Schachtanlage Asse II vorgenommen werden, um ein genaues Bild über die Kontaminationen erhalten und auf dieser Basis die entsprechenden Konsequenzen ziehen zu können.

Die aus Sicht des Bundesumweltministeriums zu stellenden, strahlenschutzfachlichen Anforderungen an eine solche Freigabe habe das Bundesumweltministerium dem Niedersächsischen Umweltministerium mitgeteilt. Selbstverständlich werde das Bundesumweltministerium im Rahmen seiner bundesaufsichtlichen Tätigkeit dafür Sorge tragen, dass diese auch berücksichtigt werden, damit keine Gefahren für die Bevölkerung in Umgebung der Grube Maria Glück entstehen.

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