Montag, 30. März 2009

Tödliche Irrtümer

1982 wurde Sean Hodgson wegen einer damals drei Jahre zurückliegenden Vergewaltigung und Ermordung einer Barfrau in Southampton (England) als Mörder zu lebenslanger Haft verurteilt. Nachdem er 27 Jahre unschuldig im Gefängnis verbringen musste, wurde er jetzt freigelassen. Eine erneute DNA-Analyse der Sperma-Spuren vom Opfer beweist, dass Herr Hodgson mit Sicherheit nicht der Vergewaltiger sein kann.

Wären die jetzt gewonnenen Erkenntnisse bereits zum Zeitpunkt der Verurteilung verfügbar gewesen, dann hätten die Ermittlungen zu anderen Ergebnissen und zu einem anderen Prozess mit einem anderen Angeklagten geführt. Damals war es den Ermittlern jedoch technisch noch nicht möglich, DNA-Spuren mit den Proben Verdächtiger zu vergleichen. Die Annahme, dass der Vergewaltiger auch der Mörder des Opfers sein müsse, erwies sich zusätzlich als fataler Irrtum der Staatsanwaltschaft, denn auch andere Spuren vom Tatort wiesen keinerlei Verbindung zu Herrn Hodgson auf.

30 Jahre nach dem Verbrechen soll jetzt versucht werden, den wahren Täter doch noch anhand der DNA-Spuren zu identifizieren und zu überführen. 27 Jahre zu unrecht von der Gesellschafft geächtet zu sein, von den Familienangehörigen des Opfers zu unrecht gehasst zu werden und zu unrecht der Freiheit beraubt gewesen zu sein: Ich kann mir nicht vorstellen, wie ein Opfer eines solchen Justizirrtums das alles seelisch verkraften soll. Ebensowenig kann ich mir vorstellen, wie den Angehörigen des Opfers jetzt, da sie wissen, dass der Mörder nach 30 Jahren immer noch frei herumläuft, zumute sein muss.

Immerhin hat Herr Hodgson jetzt noch die Möglichkeit, wenigstens den ihm verbleibenden Rest seines Lebens in Freiheit zu verbringen. Andere Opfer von Justitzirrtümern in anderen Staaten, in denen Mord mit dem Tode bestraft wird, hatten diese Chance nicht. Der Fall des Herrn Hodgson liefert jedenfalls wieder einmal ein eindringliches Argument gegen die Todesstrafe.


Der Gefängnispfarrer und seine Tonbänder

Unter den westlichen demokratischen Gesellschaften sind es die USA, die immer wieder mit der Vollstreckung von Todesurteilen für Schlagzeilen sorgen. Es gibt dort ebenso Gegner wie auch Befürworter der Todesstrafe. Der Kampf der Gegner der Todesstrafe beschäftigte immer wieder die US amerikanischen Gerichte, und aufgrund von Gerichtsentscheidungen wurde die Todesstrafe mehrfach ausgesetzt, abgeschafft und wieder eingeführt.

Nach einer Hinrichtung am 2. Juni 1967 kam es zu einem faktischen Vollstreckungsmoratorium in den USA, da mehrere Fälle über die grundsätzliche Zulässigkeit beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten vorlagen. Am 29. Juni 1972 erklärte der Oberste Gerichtshof 40 Todesstrafengesetze für nichtig, setzte die Todesstrafe im ganzen Land aus und wandelte die Todesurteile von 629 Gefangenen in lebenslängliche Haftstrafen um. 1976 wurde die Todesstrafe wieder in Kraft gesetzt.

1980 trat Carroll Pickett seinen Dienst als Gefängnispfarrer in der Haftanstalt Huntsville (USA, Texas) an. Pfarrer Pickett begleitete 13 Jahre lang, bis zu seiner Pensionierung, 96 Todeskandidaten auf ihrem letzten Weg. Da er niemanden hatte, mit dem er über seine eigene seelische Belastung reden konnte, sprach er von seinen Erlebnissen, wenn er allein zu Hause war. Er nahm seine Gedanken und in Worte gefassten Gefühle auf Tonbänder auf, die er dann wegschloss und aufbewahrte. "Niemand durfte davon wissen.", sagt er. "Hätte ich während meiner Zeit als Pfarrer protestiert, wäre ich wohl entlassen worden". Erst später - nach seiner Pensionierung - vertraute er sich auch anderen Menschen an.

Weil er das Grundprinzip der Todesstrafe nicht nachvollziehen kann, ist Pfarrer Pickett heute ein erklärter Gegner der Todesstrafe: "Viele der Hingerichteten waren schlechte Menschen," sagt er.
  • "Aber wie kann ein Staat Menschen töten,
    um anderen zu zeigen, dass es falsch ist zu töten?"
Nach einem ausführlichem Studium der Akten ist sich Pfarrer Pickett sicher, dass mindestens 15 der von ihm Betreuten unschuldig waren. Als Beispiel nennt er Carlos DeLuna, einen geistig Behinderten, dem zur Last gelegt wurde, eine Tankstellenangestellte ermordet zu haben. Pfarrer Pickett vermutet, er sei aufgrund der falschen Beschuldigung eines Mittäters zum Tode verurteilt worden. In der Todeskammer fragte Carlos DeLuna den Pfarrer: "Kann ich dich Daddy nennen?" Der zum Tode Verurteilte sei geistig so zurückgeblieben gewesen, dass er kaum begriffen habe, was um ihn herum vorging. Pfarrer Pickett blieb bei ihm, bis er am Gift aus der Spritze gestorben war.
  • Im Jahre 2002 entschied der Oberste Gerichthof der USA, dass geistig behindete Straftäter nicht mehr hingerichtet werden dürfen. Zu dieser Zeit war es noch im 38 US-Bundesstaaten möglich, Straftäter zum Tode zu verurteilen. In 18 dieser Bundesstaaten waren Hinrichtungen geistig Behinderter jedoch bereits vor dem Urteil des Obersten Gerichthofes von 2002 verboten.
Als ihm die ersten Zweifel kamen, habe er erwogen, seine Rolle im staatlichen Tötungsapparat aufzugeben, sagt Pfarrer Pickett. Irgendwann hörte der Pfarrer auf, sich mit Selbstzweifeln zu quälen und kam für sich zu der Erkenntnis: "Gott wollte nicht, dass diese Menschen alleine sterben."

Am Ende muss jeder mit sich selbst zurechtkommen ...

... und jeder muss seinen eigenen Tod sterben. Der Tod ist etwas individuelles und er ist endgültig. Der Tod lässt sich nicht rückgängig machen. Ein vollstrecktes Todesurteil lässt sich später nicht mehr korrigeren. Die Mörder müssen ebenso ihren eigenen Tod sterben, wie vorher deren Opfer ... - und wie die unschuldig zum Tode Verurteilten. Und der Pfarrer muss damit zurechtkommen, dass er nichts daran ändern kann, dass diese Menschen eben doch allein sterben mussten. Das einzige, was er für die zum Tode Verurteilten tun konnte - ob schuldig oder unschuldig - war, bei ihnen zu sein ... - bis sie tot waren.

Ich habe große Hochachtung vor Geistlichen und anderen Menschen, die die Kraft aufbringen können, todkranken Menschen seelichen Beistand zu leisten, bis diese gestorben sind. Welche Kraft muss da erst ein Pfarrer aufbringen können, der Menschen bis zu ihrem Tod zur Seite steht, wenn er sich bewusst ist, dass diese gesund sind und eigentlich noch ein langes Leben vor sich hätten - auch wenn es als erwiesen gilt, dass es sich um Mörder handelt? Welche seelischen Qualen muss ein solcher Pfarrer ausstehen, wenn er dann auch noch Zweifel hat, ob der Verurteilte überhaupt Schuld am Tod eines anderen Menschen ist?

Ich habe nie verstehen können, warum sich Vertreter der christlichen Kirchen von staatlichen Institutionen dafür missbrauchen lassen, den gewaltsamen Tod von Menschen moralisch zu rechtfertigen oder doch zumindest stillschweigend hinzunehmen.

Ebenso, wie für die Gefängnispfarrer in Ländern, in denen Todesurteile vollstreckt werden, beziehe ich das auch ausdrücklich auf "Militärgeistliche". Das ist doch der reine Irrsinn: Zwei Staaten, deren Regierungsmitglieder von sich behaupten sie seien Christen, hetzten ihre (ebenfalls christlichen) Soldaten aufeinander. Die kirchlichen Vertreter beider Staaten beten vorher noch schnell für das Wohl ihrer Schäfchen, die sich anschließend gegenseitig umbringen, obwohl alle aus der Bibel wissen, dass ihr gemeinsamer Gott ihnen das Töten verboten hat!


USA: Abschaffung der Todesstrafe in New Mexico ...

In den USA ist die Gerichtsbarkeit Sache der Bundesstaaten. Texas - der Staat, in dem Pfarrer Pickett seinen Dienst versah - hält bezüglich der Anzahl der vollstreckten Todesurteile den traurigen Rekord in den USA. New Mexico schlägt jetzt einen anderen Weg ein und schafft als 15. US-Bundesstaat die Todesstrafe ab. "Angesichts der Realität, dass unser System für die Verhängung der Todesstrafe niemals perfekt sein kann, zwingt mich mein Gewissen, die Todesstrafe durch eine Lösung zu ersetzen, die die Sicherheit der Gesellschaft wahrt", sagte Gouverneur Richardson. Dem Justizsystem, wie es derzeit arbeite, traue er nicht zu, letzte Entscheidungsinstanz über Leben und Tod zu sein. In den USA aber seien immer wieder Unschuldige in die Todeszelle geraten. Herr Richardson zählte früher zu den Befürwortern der Todesstrafe. Ab dem 1. Juli 2009 ist die Lebenslange Haft ohne die Möglichkeit einer Begnadigung die neue Höchststrafe in New Mexico.


... und Todesurteil in Kalifornien

Während der US-Bundesstaat New Mexico die Todesstrafe gerade abschafft, hat im Bundesstaat Kalifornien ein Geschworenengericht einen achtunddreißigjährigen Brandstifter zum Tode verurteilt.

Bei den schweren Bränden nahe Palm Springs im Oktober 2006 war ein Löschteam in einem Waldgebiet von einer Feuerwalze überrollt worden. Dabei kamen fünf Feuerwehrleute ums Leben. Nachdem er schon früher in Verdacht geraten war, in derselben Region kleinere Feuer gelegt zu haben, war Raymond Oyler einige Tage nach dem Ausbruch des Großbrandes festgenommen worden. Laut Aussage einer Freundin hatte er mit seinen Taten angegeben, und die Polizei hatte im Auto des Täters zahlreiche Beweismittel sichergestellt.

Als Strafe wäre auch eine lebenslange Haft möglich gewesen. Bevor die Jury das Urteil fällte, hatte sich die Staatsanwaltschaft für die Hinrichtung des Mannes plädiert. Der Verteidiger sprach sich hingegen für eine lebenslange Haftstrafe ohne Möglichkeit einer Begnadigung aus, da die Todesfälle nicht beabsichtigt gewesen seien.

In letzter Instanz hat der Richter noch die Möglichkeit, sich über den Spruch der Jury hinwegsetzen, und statt der Todesstrafe eine lebenslange Haftstrafe ohne Möglichkeit einer Begnadigung verhängen. Er wird seine Entscheidung am 5. Juni 2009 festlegen.
  • Aufgrund weiterer Ermittlungen im Anschluss an die Verhängung von Todesurteilen wurde in den USA während der Jahre von 1900 bis 1985 nachträglich der Beweis für die Unschuld von 350 Menschen erbracht. Für 23 von ihnen kam der Beweis für ihre Unschuld zu spät: Sie waren bereits umgebracht worden. Bis 2007 wurden in den USA insgesamt 15 Todeskandidaten aufgrund neuer DNA-Beweise freigesprochen.

In China ist ein Menschenleben nicht viel wert

Weltweit ist China ist das Land mit den meisten Hinrichtungen. Laut Amnesty Intenational sind dort im letzten Jahr - dem Jahr, in dem die Welt in Peking die Olympischen Spiele feierte - 1718 Menschen hingerichtet worden. Weltweit sei die Todesstrafe fast doppelt so häufig vollstreckt worden, wie im Jahr zuvor. Der starke Anstieg sei im wesentlichen auf die Entwicklung in China zurückzuführen. Weltweit seien im Jahre 2008 insgesamt 2390 Menschen durch Exekutionen gestorben - mehr als zwei Drittel davon in China. 2007 seien weltweit 1252 Hinrichtungen bekannt geworden. Genaue Zahlen gäbe es aber nicht. Hinrichtungen fallen in China nach Auskunft von Amnesty International in den Bereich des Staatsgeheimisses. Daher handele es sich bei den Zahlen aus China nur um öffentlich bekannt gewordenen Hinrichtungen. Die tatsächliche Zahl läge um ein Vielfaches höher. Schätzungen von Menschenrechtlern würden von bis zu 10000 Fällen pro Jahr ausgehen.

So sei es durchaus möglich, dass im letzten Jahr in China nicht tatsächlich mehr Todesurteile verstreckt worden sind als 2007, sondern dass aufgrund der um ein Vielfaches größeren Berichterstattung über China im Olympia-Jahr einfach nur mehr Exekutionen öffentlich bekannt geworden seien.

Das Internationale Olympische Kommitee (IOC) hatte in die Vergabe der Olympischen Spiele an Peking die Hoffnung geknüpft, dass sich dadurch in China etwas an der Missachtung der Menschenrechte und dem Umgang mit der Todesstrafe ändern würde. Diese Hoffnungen haben sich nicht erfüllt. Mit den Vorgängen in Tibet zu Beginn des Olympia-Jahres wurde dieses der Welt bereits im Voraus deutlich vor Augen geführt, und die Reaktionen auf bekannt gewordene Menschenrechtsverletzungen im Vorfeld der Olympischen Spiele seitens des IOC wirkten auf mich am Ende einfach nur noch peinlich.


Meine Meinung

Ein Mörder verstößt nach meinem Verständnis gegen das fundamentalste aller Menschenrechte: Das Recht auf Leben. Ein Mörder, der als Christ in einer christlich geprägten Gesellschaft aufgewachsen ist, verstößt außerdem gegen das Gebot Gottes, der höchsten Instanz für einen Christen. Mord ist aus meiner Sicht das schwerste Verbrechen, dessen ein Mensch sich schuldig machen kann. Gegen einen Mörder muss daher die härteste, mögliche Strafe verhängt werden. Das ist nach meiner Überzeugung der Freiheitsentzug bis zum Ende des Lebens. Damit meine ich nicht das bei uns übliche "Lebenslänglich". Diese Freiheitsstrafe endet für Straftäter in vielen Fällen mit der Entlassung aus dem Gefängnis nach 25 Jahren.

Wenn ein Mörder bis zum Ende seines Lebens im Gefängsnis ist, ohne die Aussicht jemals wieder in Freiheit zu sein, dann wird das eine längere, und damit wahrscheinlich härtere Strafe sein, als wenn er die Gewissheit hat, dass seine Stafe nach einer relativ kurzen Zeit mit seinem Tod beendet wird. Zudem kann ich mir vorstellen, dass die Gedanken eines zum Tode verurteilten Mörders sich letztlich im wesentlichen um Ängste im Zusammenhang mit seinen eigenen Tod drehen werden. Ein Mörder, der den Rest seines Lebens in Gefangenschaft verbringen muss, hat dagegen sehr lange Zeit, sich immer wieder aufs neue mit seiner Schuld auseinanderzusetzen. Mit jedem Morgen, den er in einer Gefängniszelle erwacht, wird er daran erinnert.

Sollte sich jedoch einmal - wie im Falle des Herrn Hodgson - herausstellen, dass ein Mensch zu Unrecht wegen eines Mordes verurteilt wurde, den er gar nicht begangen haben kann, dann kann er immer noch in die Freiheit entlassen werden ... - auch wenn das Unrecht, das ihm angetan wurde, niemals wirklich wieder gut gemacht werden kann. Das mindeste, was eine zivilisierte Gesellschaft solchen Opfern von Justitzirrtümern schuldet, ist eine angemessene monatliche Rente, die sich am mittleren Lebensstandard der Gesellschaft orientiert. Ein unschuldig als Mörder hingerichteter Mensch kann jedoch nicht wieder ins Leben zurückgeholt und in die Freiheit entlassen werden. Niemals!


Zu einem Artikel über den Jahresbericht Bericht von Amnesty International zur Todesstrafe in der Online Ausgabe der Süddeutschen Zeitung hat ein Leser einen Kommentar geschrieben (kvwupp: Amnesty-Zahlen zur Todesstrafe, 24.03.2009, 09:08 Uhr), aus dem ich abschließend den folgenden Auszug zitiere:

>> ... Alle diejenigen, die glauben, sich auf das sogenannte Alte Testament berufen zu können, haben nur dem Buchstaben nach recht, das hat Hyam Macoby in seinem Buch: "König Jesus, Die Geschichte eines jüdischen Rebellen", Tübingen,1982, S. 235f. dargelegt:

"Pharisäische Reformen: Was die Todesstrafe betraf, so schafften die Pharisäer sie nicht wirklich ab, aber sie umgaben sie mit so vielen Einschränkungen, dass sie in der Praxis kaum jemals vollstreckt wurde. Die Beweisführung des Verbrechens mußte bis zu einem unwahrscheinlichen Grad klar sein, bevor ein Todesurteil vollstreckt wurde: Es mußten zwei wirkliche Augenzeugen des Verbrechens vorhanden sein und der Nachweis der Vorsätzlichkeit war unbedingt zu erbringen. Ein Gericht, das einmal in sieben Jahren - mache sagen, in siebzig Jahren - ein Todesurteil vollstreckte, wurde ein Blutgericht genannt."

Hm, und das alles vor über 2000 Jahren. Da ist unsere Zivilisation nur unwesentlich fortgeschritten.

Ceterum censeo: Die Todesstrafe ist abzuschaffen! <<
  • Die Bibel, 2 Mose 20.13:
    "Gott sagt: Du sollst nicht töten."

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 3:
    "Jeder hat das Recht auf Leben,
    Freiheit und Sicherheit der Person."



Zum Weiterlesen:

(Quellen: Nordsee-Zeitung vom 19.03.2009, Nordsee-Zeitung vom 24.10.2008, Nordsee-Zeitung vom 20.03.2009, Spiegel online vom 21.06.2002, Spiegel online vom 19.03.2009, Spiegel online vom 19.03.2009, ZEIT Online vom 23.03.2009, Süddeutsche Online vom 24.03.2009, Wikipedia)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen



Eigene Meinungen, konstruktive Kritik, Anregungen etc. sind jederzeit willkommen.

Nettikette
Bitte achtet auf den »guten« Ton.
Beschimpfungen und ähnliches werden im Papierkorb veröffentlicht.


Anonyme Kommentare:
Wenn ihr "Anonym" bei "Kommentar schreiben als" auswählt, dann lasst mich und die anderen Leser bitte wissen, wer ihr seid.

Um faire Diskussionen zu gewährleisten, werde ich Kommentare ohne "Identität" in Form einer E-Mail-Adresse, einem Namen oder zumindest einem Nicknamen nicht veröffentlichen!

Zum Schutz vor Spammern müssen die Kommentare erst von mir freigeschaltet werden. Ich bitte dafür um euer Verständnis.