Mittwoch, 30. Juni 2010

Kommerzieller Walfang bleibt verboten


Springender Buckelwal
Foto: (c)Wanetta Ayers (Public Domain)


Die diesjährige Tagung der Internationalen Walfangkommission (IWC), die am 21. Juni in Agadir begann, ist am 25. Juni zu Ende gegangen. Dieses Jahr stand sie aufgrund des Antrags der drei Walfangnationen auf die Wiederzulassung der kommerziellen Jagd im Fokus der Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit. Das zeigt unter anderem auch die Anzahl von zur Zeit 1,28 Millionen Unterzeichnern der Petition des internationalen demokratischen Netzwerks AVAAZ an die Mitglieder der Internationalen Walfangkommission (IWC), die sicher auch die Entscheidung so manches IWC-Mitglieds beinflusst haben wird.

Sofern man denn überhaupt von einem Erfolg der Tagung sprechen kann, ist das wichtigste Ergebnis der Tagung aus meiner Sicht, dass die kommerzielle Jagd auf Wale weiterhin verboten bleibt. Damit ist der Vorschlag für den faulen Kompromiss, die kommerzielle Jagd auf Wale für 10 Jahre zuzulassen, die Jagdquoten aber gringer auszulegen als diejenigen für die Jagd auf Wale zu wissenschaftlichen Zwecken, vorerst vom Tisch. Wäre es zur Kommerzialisierung der Jagd gekommen, dann wäre auch den Begehrlichkeiten anderer Nationen Tür und Tor geöffnet worden, die heute keine Jagd auf Wale mehr betreiben.

Der Vorschlag der Waljäger, bei Wiedereinführung des kommerzielles Walfang geringere Fangquoten als für den "wissenschaftlichen" zu akzeptieren, entpuppt sich bei genauerem hinsehen schnell als hinterhältige Falle. Die Aufrechterhaltung des japanischen Walfangs auf hoher See steht und fällt mit dem Walfang-Fabrikschiff. Die Jagdboote allein könnten nur noch in der Nähe der Küsten Japans operieren. Das 23 Jahre alte Fabrikschiff "Nisshin Maru" wurde bei einem Brand im Februar 2007 stark beschädigt und nur provisorisch repariert. Eine legitime kommerzielle Fangquote hätte die Entscheidung der japanische Regierung zugunsten des Baus eines neuen Fabrikschiffes bedeutet. Damit wäre Japans Jagd auf die Wale für viele weitere Jahrzehnte besiegelt gewesen. Wäre die kommerzielle Jagd auf Wale wieder zugelassen worden, dann wäre damit auch das auf dem Jagdverbot basierende Handelsverbot des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA, engl.: CITES) für Walfleisch zu Fall gebracht worden. Außerdem war im Kompromiss kein Szenario für das endgültige Ende des Gemetzels unter den Walen vorgesehen. Die "Nisshin Maru" wird jedoch mittelfristig bei einem Abwrackunternehmen enden.

Island drängt in die EU. Bei den anstehenden EU-Beitrittsverhandlungen haben es die europäischen Staaten in der Hand, dem Beitritt Islands zuzustimmen - oder ihn abzulehnen. Als EU-Mitglied wird Island auf den kommerziellen Walfang verzichten müssen. Schließlich will Island etwas von der EU, und nicht umgekehrt.

Wäre Norwegen Mitglied der EU, dann gäbe es das Problem der kommerziellen Walfangs Norwegens nicht mehr. Dieser Wal-Jäger wird also nur mit anderen Mitteln zu überzeugen sein. Denkbar wären diplomatische Aktivitäten seitens der UNO, da Norwegen mit seiner illegalen Jagd offen gegen das WA verstößt. Ein Druckmittel der UNO wäre zum Beispiel ein Handelsembargo. Voraussetzung dafür wäre jedoch, dass dem Artenschutz generell weltweit endlich eine längst überfällige höhere Priorität beigemessen würde. Davon, dass die Regierungen der IWC Mitgliedsländer, der EU oder der UNO immer nur mit strafenden Blicken "du, du, du!" sagen, haben sich die brutalen Wal-Jäger noch nie beeindrucken lassen. Da werden auf die Dauer nur Sanktionen weiter helfen.

Zunächst bleibt also mehr oder weniger alles beim alten. - Aber ...
  • Norwegen und Island werden weiterhin Wale jagen und das Walfangmoratorium weiterhin nicht anerkennen
  • Japan wird weiter Wale aus "wissenschaftlichen Gründen" jagen und das Walschutzgebiet in den antarktischen Gewässern dabei weiterhin ignorieren

Klage gegen Japan's "wissenschaftliche" Jagd

Inwischen gibt es mehr als genug Beweise dafür, dass die japanische Walfangflotte seit Inkrafttreten des Walfangverbots im Jahre 1986 unter dem Deckmäntelchen "wissenschaftlicher Walfang" Wale umbringt, deren Fleisch dann - alles andere als wissenschaftlich - in japanischen Restaurants für teueres Geld auf den Tellern japanischer "Feinschmecker" angeboten wird. Dass Japan unter dem Vorwand seines zweifelhaften wissenschaftlichen Programms seit dem Inkrafttreten des Moratoriums gegen den kommerziellen Walfang ein ungeheueres blutiges Gemetzel unter den Walen veranstaltete, belegen neben Filmdokumenten und Statistiken von Umweltschützern unter anderem auch Zahlen der Regierung Australiens.

Demnach fielen Japans "Wissenschaft" allein in der Antarktis während der ersten 18 Jahre des Moratoriums der IWC 6800 Minkwale zum Opfer die dann in Japan kommerziell vermarktet wurden. In den 31 Jahren zuvor waren weltweit "nur" 840 Minkwale getötet worden. Nur so, und mit Subventionen der japanischen Regierung, konnte die Walfangflotte Japans die 24 Jahre seit Inkrafttreten des Walfangmoratoriums überstehen. Australien hat deshalb Anfang Juni beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag eine Klage gegen Japan wegen dessen unzulässiger Duldung der Jagd auf Wale eingereicht.


Kommerzieller Missbrauch der Sonderrechts für indigene Völker

Ein weiterer fader Beigeschmack der Verhandlungen während der IWC-Tagung ist die Aufhebung des Schutzes für Buckelwale (Megaptera novaeangliae, engl. Humpback whale). Der Antrag Dänemarks, Grönland die Jagd auf Buckelwale zu erlauben wurde angenommen. Grönland gehört zwar als autonomes Außengebiet Dänemarks offiziell nicht zur EU, aber Dänemark vertritt mit dem Antrag eindeutig eigene Interessen, die denen der EU widersprechen.

Hintergrund für den Antrag ist die offizielle Ausnahme einiger weniger indigener Völker vom weltweiten Walfangverbot, deren traditionelle Lebensweise seit jeher von der Jagd auf Wale abhängig ist. Der Buckelwal wird auf dem Anhang-I des WA gelistet. Die verschiedenen Buckelwal-Populationen gelten als gefährdet. 1956 wurden die Bestände des Nordatlantik unter internationalen Schutz gestellt. Eine Ausnahme bestand bis Ende 1985 für die Inuit, denen bis dahin die Jagd vor Westgrönland auf zehn Tiere pro Jahr erlaubt war. Seit dem Inkrafttreten des Walfangmoratoriums der IWC im Jahre 1886 wurden den Innuit jährlich 178 Zwergwale, 19 Finnwale und zwei Grönlandwale zugestanden. Jetzt kommen wieder 9 Buckelwale pro Jahr hinzu. Dafür wurde die Genehmigung für die Jagd auf Zwergwale im Gegenzug um 9 Tiere auf 169 reduziert.

Ein Team der "Whale and Dolphin Conservation Society" (WDCS, Wal- und Delfin Schutz-Gesellschaft) erlangte nach einer Undercover-Recherche in Grönland Beweise die Jagd auf Wale im Auftrag von verarbeitenden Firmen und Supermärkten. Walfleisch tauchte in teuren Luxusrestaurants in Touristenstädten auf - weitab von den Siedlungsgebieten der Innuit. Die WDCS stellte klar, dass sie den Walfang indigenener Volker grundsätzlich nicht infrage stellt. Das Sonderrecht sei jedoch verwirkt, wenn unter seinem Deckmantel Geschäfte mit Walfleisch gemacht würden. Grönland nutze das Sonderrecht für einen streng limitierten Walfang zu kommerziellen Zwecken aus.


(Quellen: Pro Wildlife, Greenpeace vom 10.11.2007 und vom 31.05.2008, Der Standard vom 01.06.2010, und vom 23.06.2010, CITES [englisch], Wikipedia, WDCS, Terra Human)

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