Donnerstag, 4. November 2010

Sakineh Mohammadi Ashtiani: Hoffnung

Die Deutsche Welle meldete gestern, die in Iran zum Tod verurteilte Sakineh Mohammadi Ashtiani (ursprünglich durch Steinigung!) sei weiterhin am Leben.

Innerhalb nur eines Tages haben sich 500000 Menschen an der AVAAZ-Petition beteiligt, in der Hoffnung, damit das Regime in Iran vielleicht doch noch von der Ermordung Sakineh Mohammadi Ashtianis abhalten zu können! Aktuell wurde die Petition von mehr als 760000 Menschen unterzeichnet. Führende Politiker der Weltgemeinschaft sind der Bitte der Bürger ihrer Länder gefolgt und haben mit den Machthabern in Iran gesprochen.

Ich verurteile jede Art der Todesstrafe. Sie ist nicht einmal dazu in der Lage, Morde zu verhindern. Das belegt die hohe Zahl zum Tode verurteilter Mörder in US-Amerikanischen Gefängnissen. Es gibt jedoch schon viel zu viele Fälle von Hinrichtungen bei denen im Nachhinein die Unschuld der Opfer bewiesen wurde. Wir Menschen sind nicht Gott! Wir können keine Menschen erschaffen und wir können keine toten Menschen ins Leben zurückholen. Also dürfen wir uns auch nicht das Recht anmaßen, Menschen umzubringen.



Noch besteht Hoffnung

In einer Rundmail schrieb AVAAZ gestern: "Wir werden gehört!" Der Druck der Menschen aus aller Welt zeige Wirkung.

Wer sich Vorgestern vielleicht gedacht hat, es lohne sich ja doch nicht mehr zu unterzeichnen, da die Machthaber Irans sich davon ohnehin nicht beeindrucken lassen, der hat heute glücklicherweise immer noch die Möglichkeit, sich für das Leben Sakineh Mohammadi Ashtianis einzusetzen. So lange sie lebt, bleibt immer noch etwas Hoffnung.



Ich hoffe auch, dass Herr Sajjad Ghader-Zadeh (Sohn der Sakineh Mohammadi Ashtiani) und der Herr Houtan Kian (Anwalt Sakineh Mohammadi Ashtianis) schnell wieder frei kommen. Das gleiche gilt für die beiden deutschen Journalisten, die festgenommen wurden, weil sie mit den Herren Sajjad Ghader-Zadeh und Houtan Kian sprechen wollten. In einer anderen Petition wird auf der Seite "Free Sakineh" auch die Freilassung ihres Sohnes und Herrn Houtan Kians gefordert.


  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 3:
    "Jeder hat das Recht auf Leben,
    Freiheit und Sicherheit der Person."



(Quellen: Deutsche Welle von 03.11.2010, Spiegel vom 03.11.2010, Berliner Zeitung vom 07.08.2010, Baseler Zeitung vom 08.07.2010, Free Sakineh org)

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