Montag, 12. September 2011

Wenn auch nur der geringste Zweifel besteht ...

Schon viel zu viele Menschen haben in den USA ihr Leben aufgrund von Fehlurteilen verloren. Im Jahre 2007 erklärte der Begnadigungsausschuss, wenn auch nur der geringste Zweifel an der Schuld eines Gefangenen bestünde, müsse die Vollstreckung seines Todesurteils ausgesetzt werden.

Laut Amnesty International sind in den USA seit der Wiedereinführung der Todesstrafe im Jahre 1976 über 138 zum Tode verurteilte Menschen freigesprochen und in die Freiheit entlassen worden. Diese Zahlen bestärken mich einmal mehr in der Ablehnung der Todesstrafe.

Über den E-Mail-Verteiler von Amnesty International erhielt ich die Nachricht, dass Herr Troy Davis im August 1991 ausschließlich aufgrund der Aussage von Augenzeugen für einen Mord an einem Polizisten zum Tode verurteilt wurde. Die Zeugen hatten vorgegeben, den damals 22-jährigen bei der Tat beobachtet zu haben. Beweise dafür, dass Herr Davis die Tat tatsächlich begangen hat gibt es nicht. Eine Tatwaffe oder DNA-Spuren, die auf ihn als Täter hingedeutet hätten, wurden nie gefunden. Mittlerweile haben sieben der neun ursprünglichen Zeugen ihre Aussagen widerrufen.

Trotzdem soll Herr Davis am 21.09.2011 im US-Bundesstaat Georgia hingerichtet werden.

Bereits dreimal wurde seine Hinrichtung im letzten Moment aufgeschoben. Seit 20 Jahren sitzt er in einer Todeszelle im Bundesstaat Georgia und wartet auf die Vollstreckung seines Todesurteils für einen Mord, den er bis heute bestreitet.

Unerträglich ist für mich die Vorstellung, dass hier vielleicht ein Unschuldiger von der US-Justiz für einen Mord umgebracht wird, den er gar nicht begangen hat, während der wahre Mörder seit zwanzig Jahren frei herumläuft. Amnesty International bittet um Unterstützung für einen Appell an den Begnadigungsausschuss. Jeder, der das möchte, kann diesen auf der Internetseite von Amnesty International online unterzeichnen.


Der Text des Appells im Wortlaut:
Sehr geehrte Mitglieder des Begnadigungsausschusses,


durch die Arbeit von Amnesty International habe ich erfahren, dass TROY DAVIS am 21. September exekutiert werden soll. Ich bin mir der Schwere des Verbrechens bewusst, für das Troy Davis zum Tode verurteilt worden ist, wende mich aber in jedem Fall gegen die Todesstrafe.


Im vorliegenden Verfahren bestehen zudem auch nach der Beweisanhörung Zweifel an der Schuld von Troy Davis. Der Begnadigungsausschuss hat auch die Funktion, als Korrektiv gegen Fehlurteile einzuschreiten. In diesem Zusammenhang möchte ich eine Erklärung des Ausschusses aus dem Jahr 2007 in Erinnerung rufen, dass bei auch nur geringstem Zweifel an der Schuld eines Gefangenen die Vollstreckung seines Todesurteils ausgesetzt werden muss.


Zudem möchte ich auf die Vielzahl erdrückender Beweise für die Fehlbarkeit des Todesstrafensystems hinweisen.


Ich appelliere eindringlich an Sie, das Todesurteil gegen Troy Davis umzuwandeln. In Ihrer Funktion als Mitglied des Begnadigungsausschusses haben Sie die Möglichkeit, eine zerstörerische und spaltende Politik zu beenden, die mit allgemein anerkannten Werten nicht übereinstimmt. Sie birgt nicht nur das Risiko eines nicht wieder gut zu machenden Justizirrtums, sondern ist auch für die öffentliche Hand kostspielig.


Mit freundlichen Grüßen



(Quelle: Amnesty International)

1 Kommentar:

Frau Momo hat gesagt…

Die Todesstrafe finde ich zutiefst barbarisch. Und gerade in den USA sieht man, das selbst drakonische Strafen nichts bringen. Amerika hat eine sehr hohe Kriminalitätsrate. Mal abgesehen davon, das sich der Staat damit auf eine Ebene mit den angeblichen Mördern stellt. Das ist einer Demokratie nicht würdig und einem Rechtsstaat schon mal gleich gar nicht.

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