Freitag, 21. Oktober 2011

Wenn der Wasserhahn trocken bleibt

Hat sich schon einmal jemand vorgestellt, wie es wäre, wenn kein Wasser mehr aus dem Wasserhahn käme? Ungefähr 40 Mieter in Bremerhaven brauchen dafür ihre Phantasie nicht mehr bemühen: Für sie ist dieser Alptraum zur bitteren Realität geworden.

Ein Friseursalon ohne Wasserversorgung muss viele seiner Kunden an seine Mitbewerber verweisen. Die anderen Mieter sind ohne Wasser auch nicht besser dran: Duschen, Kochen, Geschirr spülen? Nichts geht mehr. Selbst die Toilette lässt sich ohne Wasserspülung nicht benutzen.

Wie die Nordsee-Zeitung gestern berichtete, hat der örtliche Energie- und Wasserversorger die Mieter in vier Bremerhavener Häusern von der Wasserversorgung abgekoppelt, weil der Hausverwalter "Global Trust" aus Berlin mit seinen Zahlungen weit im Rückstand sei. Der Schuldenberg habe sich inzwischen zu einem fünfstelligen Betrag aufgetürmt. "Global Trust" verwalte in Bremerhaven 26 weitere Immobilien. Es könne also gut angehen, dass auch diesen noch die Wasserversorgung gekappt werde.

Ebenso wie alle anderen Mieter in den betroffenen Häusern, habe auch die Inhaberin des Friseursalons ihre Nebenkosten immer pünktlich an die Hausverwaltung gezahlt. Bereits im Mai seien die Zahlungen auf dem Konto des Versorgungsunternehmens jedoch nur noch verspätet oder gar nicht mehr eingegangen.

Das Vertrauen der Mieter in "Global Trust" dürfte damit wohl restlos erschüttert sein. Wie die Nordsee-Zeitung schrieb, bangen sie inzwischen wohl auch um ihre Kautionen. Selbst die Banken scheinen kalte Füße zu bekommen. Eine Bank aus Hannover habe mehrere Mieter aufgefordert, die Kaltmieten direkt an sie zu überweisen.

Was bei der Bank offensichtlich funktioniert, geht im Falle des Energie- und Wasserversorgers jedoch angeblich nicht. Bereits in einem anderen Fall hatte er sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes von 2002 berufen, demzufolge eine Anschlusspflicht nur gegenüber dem Eigentümer bestünde. Demnach könne er mit den Mietern keinen Vertrag schließen. Recht und Gesetz seien auf der Seite des Versorgungsunternehmens. So einfach ist das ... - und die Mieter, die ihren finanziellen Verpflichtungen immer regelmäßig nachgekommen sind, müssen darunter leiden.

In meinen Augen ist das eine haarsträubende Ungerechtigkeit. Wenn Gesetze dazu beitragen, dass Mietern Leistungen verwehrt werden, für die sie regelmäßig gezahlt haben, dann bedürfen diese Gesetze einer dringenden Überarbeitung.


(Quelle: Nordsee-Zeitung vom 20.10.2011, Radio Bremen vom 20.10.2011 Nordsee-Zeitung vom 24.07.2010)

2 Kommentare:

Hermann hat gesagt…

Bei den Banken ist das etwas anders gelagert. Gibt eine Bank Finanzierungsmittel für ein gewerbliches Objekt, läßt sie sich als Sicherheit in der Regel die Mietansprüche vom Eigentümer abtreten. Da die Bank die Mieter aufgefordert hat, die Mieten direkt an die Bank zu zahlen, kann man davon ausgehen, dass die Eigentümerin auch mit den Zins- und Tilgungszahlungen in Rückstand geraten ist.

Das Versorgungsunternehmen hat sich die monatlichen Abschläge sicherlich nicht abtreten lassen, wahrscheinlich sind die Abschläge auch gar nicht abtretbar. So besteht keine Möglichkeit, an die Mieter heranzutreten. Ich denke, hier sollte der Gesetzgeber aber eine entsprechende Möglichkeit schaffen. Als Betroffener Mieter würde ich wohl auch an den Bundestagsabgeordneten meines Wahlkreises herantreten und ihn auf die Misere aufmerksam machen.

juwi hat gesagt…

@Hermann: Danke für die zusätzlichen Hintergrundinfos. Aber auch wenn das Versorgungsunternehmen deinen Ausführungen zufolge tatsächlich keine andere Handhabe haben sollte, dann bleibt es doch eine große Ungerechtigkeit gegenüber den betroffenen Mietern. Hier ist dann wohl eindeutig der Gesetzgeber gefordert, für eine Änderung zu sorgen. | Wie der Nordsee-Zeitung zu entnehmen war, droht als Nebeneffekt der mangelhaften Zahlungsmoral von "Global Trust" außerdem wohl weiterer Leerstand von Immobilien, wenn die Mieter jetzt fluchtartig aus ihren Wohnungen ausziehen. Es ist zum Haareraufen ...

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