Donnerstag, 23. Februar 2012

Unfassbar!

Heute Mittag gedachten die Menschen in Deutschland der Todesopfer des Nazi-Terrors und rechtsextremer Gewalttaten. Für eine Minute verharrte das Land stiller Andacht.

Was ich da aber gerade in einem Artikel der Süddeutschen Zeitung von gestern gelesen habe, das führt das öffentliche Aufbegehren gegen den Rechtsextremismus in Deutschland ad Absurdum.

Ein Neonazi war in drei Instanzen wegen Volksverhetzung verurteilt worden, weil er den Holocaust geleugnet hatte. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Urteile wieder aufgehoben. Begründung: Der braune Kamerad dürfe sich auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen. Mit Meinungsfreiheit hat das in meinen Augen ungefähr so viel zu tun, wie wenn jemand einen anderen Menschen in irgendeiner Form wider besseres Wissen beleidigt oder verleumdet, der Angegriffene sich dagegen wehrt, indem er eine Unterlassungsklage mit Strafandrohung erwirkt und der Angreifer dann ohne Konsequenzen befürchten zu müssen mit seinen Verleumdungen fortfahren könnte.

In der Regel beginnen Urteile der Gerichte mit der Floskel "Im Namen des Volkes". Ich denke es geht in diesem Falle nicht nur mir so, dass ich mich gegen die Behauptung verwehre, das Urteil sei in meinem Namen gefällt worden.

Was nützt es denn noch, wenn das Strafgesetzbuch für die Billigung, die Leugnung, die Verharmlosung oder die Rechtfertigung der Verbrechen der Nationasozialisten zur Zeit der Hitler-Diktatur Strafen vorsieht, diese aber nicht angewandt werden? Was mag in den Köpfen der Überlebenden des Holocaust und denen ihrer Angehörigen vorgehen, wenn heute ein Neonazi behauptet, im Dritten Reich habe es keine Gaskammern gegeben, in denen Menschen quasi am Fließband industriell umgebracht wurden? Das sei wissenschaftlich erwiesen und der Holocaust sei nichts als eine Zwecklüge?

Ich möchte lieber nicht wissen wie diese Menschen sich angesichts eines solchen Urteils fühlen. Für die Nazis ist es jedenfalls eine Aufforderung, mit der Verhöhnung der Opfer des Holocaust fortzufahren. Abgesehen von einem Freispruch haben sie ja nichts weiter zu befürchten.


(Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.02.2012)

2 Kommentare:

Gudrun hat gesagt…

Ja, das ist unfassbar. Und ich schäme mich wiedermal dafür. So wie ich mich auch schäme, dass Sachsen mittlerweile für Neonazis in Reinkultur steht. Es gibt auch andere, aber die spielen im Moment wahrscheinlich keine Rolle.

Liebe Grüße von der Gudrun

Hermann hat gesagt…

Hier eine Nachricht aus der Sächsischen Zeitung vom vergangenen Freitag:

Görlitz. Die Stadträte haben sich
gestern in einer Schweigeminute
für die Opfer des rechtsextremisti-
schen Terrors von ihren Plätzen er-
hoben. NPD-Stadtrat Andreas Storr
verweigerte die Teilnahme und
blieb auf seinem Platz sitzen. (ik)

Manchmal wünsche ich mir, dass es auch in einer Demokratie die Möglichkeit gibt, solche Leute aus den Stadtrat zu schmeißen. Ob er nun gewählt wurde oder nicht. Es wäre ohnehin besser, wenn man allen NPD-Wählern das Wahlrecht entziehen würde. Begründung: Sie wissen nicht was sie tun. Dann muss ich diese Partei nämlich auch nicht mehr zwangsweise mit meinen Steuergeldern unterstützen.

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