Montag, 20. Oktober 2014

Cold Calls

Wir leben ja bekanntlich im Zeitalter der grenzenlosen Kommunikation. Handyseidank ist jeder jederzeit und überall erreichbar. Die Kehrseite der Medaille: Potentiell kann jeder auch jederzeit das Opfer lästiger Anrufer werden, die mit immer wieder neuen Tricks versuchen, leichtgläubigen Zeitgenossen das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Als wir gerade in gemütlicher Runde mit Freunden zu Abend essen, klingelt eines der heutzutage allgegenwärtigen Mobil-Telefone. Einen Augenblick später ist das gute Stück bereits am Ohr des Besitzers: "Ja, bitte?"

Am anderen Ende der Verbindung meldet sich eine nette Stimme, die den Eigentümer des moblien Telekommunikationsgerätes darauf aufmerksam macht, dass im Netz über 200 Dateien kursieren, in denen seine persönlichen Daten gespeichert sind. Er müsse sich deshalb also nicht wundern, wenn er ständig von Werbeanrufen genervt wird. Nach dieser Einleitung kommt die nette Stimme vom anderen Ende zur Sache: "Soll das so bleiben, oder sollen wir ihre Daten vielleicht lieber löschen lassen?"

Der werbeanrufgestresste, aber nicht besonders gut betuchte Mobil-Telefonist antwortet hoffnungsvoll: "Wenn mich das nichts kostet, dann können Sie das gerne machen." Der unvermeidliche Haken an der Sache lässt seine Hoffnungsblase jedoch sofort wieder platzen: "Kostenlos geht das natürlich nicht. Dafür wäre dann schon eine einmalige Gebühr von neunundneunzig Euro fällig ..."

Da der Lautsprecher des Telefons nicht gerade leise eingestellt ist, haben alle anderen am Tisch das Gespräch mitverfolgen können. Nachdem der Erste unter uns seine Verblüffung überwunden hat, bricht die gesamte Runde bald darauf in schallendes, mit sarkastischen Bemerkungen angereichertes Gelächter aus. Der Freund mit dem Telefon am Ohr hat sich überraschend schnell wieder gefangen. Mit den passenden Worten reagiert er auf die dreiste Abzockermasche: "Dann gehören Sie wohl auch zu denen, die sich aus den im Netz kursierenden Dateien bedienen, um an das Geld argloser Telefon-Benutzer zu gelangen?!!", notiert schnell noch die im Display angezeigte Telefon-Nummer "+4915171987579" und drückt auf die "Auflegen"-Taste.

Es würde mich nicht wundern, wenn diejenigen, die in der Hoffnung, dem Werbe-Terror am Telefon zu entkommen, die knapp einhundert Euro überweisen, auch künftig unter den sogenannten "Cold Calls" der Telefon-Spammer zu leiden haben werden. Schließlich kann niemand kontrollieren, ob die "über 200 Dateien" - von denen sicherlich auch die eine oder andere Sicherheitskopie existieren wird - tatsächlich "aus dem Netz" gelöscht worden sind.

Aber seit dem 9. Oktober 2013 ist ja das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG). Damit kann man sich auf die Dauer vielleicht wirkungsvoller gegen Werbeanrufe, für die man nicht zuvor ausdrücklich sein Einverständnis erklärt hat, zur Wehr setzen. Der Paragraph 7 des UWG stellt klar, dass Werbung mit einem Telefonanruf, mit dem ein Verbraucher unzumutbar belästigt wird, unzulässig ist.

Bei der Bundesnetzagentur kann man gegen unerlaubte Telefon-Werbung Beschwerde einreichen. Wenn diese gegen unliebsame Werbeanrufer vorgeht, drohen ihnen Bußgelder in Höhe von bis zu 300.00 Euro. Ich denke, wenn das UWG seitens der Verbaucher regelmäßig genutzt und seitens der Behörden konsequent angewendet werden würde, dann dürfte das den Geschäftsmodellen der Telefon-Abzocker auf die Dauer wohl den Boden entziehen.


(Quellen: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - BMJV)

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