Samstag, 2. Dezember 2017

Glyphosat: So isser, der Schmidt!


ARTE Dokumentation vom 30.09.2015

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat das Pflanzenvernichtungsmittel Glyphosat als "wahrscheinlich krebserregend für Menschen" eingestuft. Am 27.11.2017 wurde über die Verlängerung der Zulassung für Glyphosat in den Mitgliedsländern der Europäischen Union abgestimmt.

Das in Deutschland zuständige "Bundesamt für Risikobewertung" (BfR) und "Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit" (EFSA, "European Food Safety Authority") halten Glyphosat für unbedenklich und verlassen sich dabei auf die Aussagen der Chemie-Industrie. So beruht die Einschätzung der EFSA, die krebserregende Wirkung von Glyphosat sei beim Menschen "unwahrscheinlich", nach eigenen Angaben darauf, dass sie nicht veröffentlichte Industriestudien  einbezogen hatte, die den IARC-Experten nicht zugänglich gewesen seien. Im Umkehrschluss heißt das: Hätte die EBL allein auf Grundlage der Datenlage unabhängiger Organisationen entschieden, hätte ihre Einschättzung wahrscheinlich anders ausfallen müssen.

Nebenbei bemerkt:
Mit ihrer Einschätzung, eine krebserregende Wirkung von Glyphosat beim Menschen sei "nicht wahrscheinlich", belegt die EFSA nicht die Aussage der IARC, dass Glyphosat "wahrscheinlich krebserregend für Menschen" ist. Sie stellt lediglich eine ihr genehmere Wahrscheinlichkeit einer ihr eher ungenehmeren Wahrscheinlichkeit gegenüber.

Die Kritik an der mangelhaften Unabhängigkeit der EFSA ist nicht neu. In ihrem Artikel "Abhängige Kontrolleure: Wie die europäische Lebensmittelaufsicht EFSA von der Industrie beeinflusst wird – zu Lasten der Verbraucher" schrieb die Süddeutsche Zeitung am 27.10.2011, führende Mitarbeiter der EFSA würden eng mit der Industrie zusammenarbeiten. Sie seien für große Lebensmittelunternehmen wie Nestlé, Kraft Foods oder Unilever tätig, die sie andererseits kontrollieren sollten. Dadurch sei die Unabhängigkeit der Behörde stark gefährdet.

Aktuell hatte die britische Zeitung "The Guardian" der EFSA am 15.09.2017 vorgeworfen, Texte des Glyphosat-Herstellers Monsanto in ihrem eigenen Unbedenklichkeits-Gutachten verwendet zu haben. Diesen Vorwurf hatte die EU-Kommission wohl nicht auf ihrer Behörde sitzen lassen wollen. Mit dem Argument, zuvor habe bereits die Deutsche Bundesregierung in ihrer Rolle als Berichterstatterin Textbausteine von Monsanto kopiert, versuchte sie die Kritik an der EFSA zu entkräften.

Ein schwacher Versuch: Denn erstens ist das schon schlimm genug, passt zweitens genau ins Bild und ist drittens leider auch nichts wirklich Neues. So hatte beispielsweise das ZDF-Magazin "Zoom" das BfR in seinem Filmbeitrag "Das stille Gift" vom 08.05.2013 kritisiert: Das Institut beurteile Pestizide wie Glyphosat nicht mit Hilfe unabhängiger Experten. Den Bewertungen des BfR lägen keine unabhängigen Studien, sondern überwiegend von Herstellern wie Monsanto selbst in Auftrag gegebene Studien, sowie Studien unbekannter Herkunft ohne Angaben zu den Autoren zugrunde. Im Jahr zuvor hatten auch die Nichtregierungsorganisationen "Testbiotech", "Corporate Europe Observatory" (CEO) und LobbyControl dem BfR und der EFSA mangelnde Unabhängigkeit und Interessenskonflikte vorgeworfen. Darüber berichtete u.a. der Spiegel in seiner Online Ausgabe vom 25.05.2012.


Affront gegen den Koalitionspartner ...


So isser, der Schmidt!
(Ausschnitte aus der Tagesschau und den Tagesthemen von 27. & 28.11.2017)

Für die SPD, in persona Frau Hendriks (SPD, Bundesumweltministerin), stehen die Risiken für den Menschen und die Erhaltung der Artenvielfalt im Vordergrund. Unter anderem sieht sie im weit verbreiteten Einsatz von Glyphosat (und anderen Herbiziden und Pestiziden) in der Landwirtschaft eine Ursache für den dramatischen Rückgang vieler Insektenarten. Die Unionsparteien, in persona Herr Schmidt (CSU, Bundeslandwirtschaftminister), sehen keinerlei Risiken im Zusammenhang mit dem massiven Einsatz des Breitband Pflanzenvernichters in der Landwirtschaft. Der BUND und die Studie eines internationalen Konsortiums mit Wissenschaftlern aus den Niederlanden, Deustchland und Großbritanien, die am 18.10.2017 in der internationalen Online-Fachzeitschrift "PLOS ONE" der "Public Library of Science (PLOS)" veröffentlicht wurde, vermitteln ein anderes Bild.

Aufgrund der gegensätzlichen Standpunkte des SPD geführten Bundesumweltministeriums und des CSU geführten Landwirtschaftsministeriums hatte sich Deutschland in Abstimmungen über die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat in der EU bisher immer enthalten. Das führte immer zu einem Patt, so dass die Zulassung, die Anfang Dember 2017 ausgelaufen wäre, bisher nicht verlängert werden konnte.

Am 27.11.2017 stimmte Herr Schmidt plötzlich für die weitere Zulassung von Glyphosat. Der Alleingang des deutschen Bundeslandwirtschaftministers war entscheidend: Allein aufgrund der Entscheidung Herrn Schmidts, mit der er die Geschäftsordnung der Bundesregierung und eindeutige Verabredungen innerhalb der Großen Koalition einfach ignoriert hat, darf das Pflanzenvernichtungsmittel nun für weitere fünf Jahre in der EU verkauft und eingesetzt werden.


... und mehr als eine Million Europäer

Die Entscheidung Herrn Schmidts ist nicht nur ein Affront gegen den Regierungspartner in der geschäftsführenden Großen Koalition. Unter anderem ignoriert er damit auch die mehr als 1,3 Million Menschen, die sich im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) "Stop Glyphosate" für ein Verbot des Pflanzenvernichtungsmittels einsetzen. Die EBI hat darüberhinaus weitere EU-weite Maßnahmen zum Schutz der Menschen und der Umwelt vor der Belastung durch giftige Chemiekalien zum Ziel. Im Einzelnen fordert sie die Europäische Kommission auf, die EU-Mitgliedsstaaten zu ersuchen:
  1. Auf Glyphosat basierende Herbizide zu verbieten, die in direktem Zusammenhang mit Krebserkrankungen beim Menschen stehen und die Ökosysteme schädige
  2. Sicherzustellen, dass die für die offizielle Genehmigung innerhalb der EU notwendige, wissenschaftliche Beurteilung von Pestiziden ausschließlich auf publizierten Studien basiert, welche von zuständigen Behörden in Auftrag gegeben wurden und nicht von der Pestizidindustrie
  3. EU-weite, obligatorische Reduktionsziele für den Einsatz von Pestiziden festzulegen, um das mittelfristige Ziel einer pestizidfreien Zukunft zu erreichen


In der EU gilt das Vorsorgeprinzip - eigentlich


"Glyphosat - Pflanzenkiller unter Beobachtung" (ZDF heuteplus vom 28.11.2017)

Wenn unabhängige Untersuchungen zu dem Ergebenis kommen, dass Glyphosat krebserregend sein könnte, dann gebietet es nach meinem Verständnis das (eigentlich) in der EU geltende Vorsorgeprinzip, Glyphosat allein aufgrund des Verdachtsmoments solange nicht zuzulassen, bis dessen Unbedenklichkeit eindeutig erwiesen ist. Aufgrund der Nähe zur Industrie bestehen bezüglich der Unabhängigkeit des BfR und der EFSA ernsthafte Zweifel. Zudem verbietet die EU-Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln) - basierend auf Kriterien der IARC - den Gebrauch von Herbiziden und Pestiziden, wenn auf Grundlage von Tierversuchen ausreichend Belege dafür vorliegen, dass diese Substanzen Krebs verursachen können.

Das trifft auf Glyphosat zu. Belegt wird das unter anderem durch die Ergebnisse aus fünf Studien an Mäusen, die im Zeitraum von 1983 bis 2009 veröffentlicht wurden. Zumindest seit 2013 hatte auch das BfR Kenntnis von diesen Studien. Auf Grundlage von fünf Versuchsreihen an Mäusen hatte es Glyphosat damals als "weitgehend unbedenklich" eingestuft. Nachdem es angeblich in nur einer dieser Versuchsreihen signifikante Häufungen von Lymphdrüsenkrebs erkannt hatte, bezeichnete das BfR diese Studie als nicht relevant - weil die vier anderen Studien angeblich keine kanzerogenen Effekte gezeigt hätten.

Dazu schreibt die Süddeutsche Zeitung in einem Artikel in ihrer der Online Ausgabe vom 29.10.2015, das BfR habe in einem bis dahin geheim gehaltenen Bericht an die europäische Kontrollbehörde EFSA einräumen müssen, dass es Hinweise auf deutlich erhöhte Krebsraten in einer ganzen Reihe von Tierstudien "übersehen" hatte. In seinem Bericht nehme das BfR Stellung zu der von der IARC im Frühjahr 2015 veröffentichten Aussage, Glyphosat habe sich als "sicher krebserregend bei Tieren" erwiesen und sei "wahrscheinlich krebserregend für Menschen".

Insgesamt würden sieben als aussagekräftig angesehene Langzeitexperimente an Ratten und fünf an Mäusen existieren. Nachdem das BfR diese Studien bis dahin größtenteils anders bewertet hatte, habe es 2015 in genau den fünf Studien an Mäusen deutliche Hinweise auf eine krebserregende Wirkung bei Tieren erkannt, die es bis dahin nicht berücksichtigt hatte. In dem Artikel der Süddeutschen Zeitung heißt es in einer Zusammenfassung zu den Ergebnissen der Studien an Mäusen mit Häufungen von Tumoren unter Glyphosateinfluss wörtlich (Zitat):
.. Fünf Studien an Mäusen, die zwischen 1983 und 2009 fertig gestellt wurden, hat das BfR als aussagekräftig (valide) eingestuft und in seine Glyphosat-Bewertungen einbezogen. In der ersten Version des Neu-Bewertungsberichts, datierend vom 18.12.2013, wies das BfR aber nur hinsichtlich einer dieser Studien auf statistisch signifikante Häufungen von Lymphdrüsenkrebs hin. Das war ein Langzeit-Experiment aus dem Jahr 2001 an Swiss Albino Mäusen. Jetzt dagegen, nachdem die internationale Krebsforschungsagentur der WHO in Lyon (IARC) ihre Feststellung veröffentlichte, dass sich Glyphosat als sicher krebserregend bei Tieren erwies ("sufficient evidence"), muss das BfR eingestehen: Auch in allen anderen Studien an Mäusen fanden sich statistisch signifikante Häufungen von Tumoren unter Glyphosateinfluss. Und zwar
  1. in einer Studie aus dem Jahr 1983 an CD-1 Mäusen:
    Nierentumoren
  2. in einer Studie aus dem Jahr 1993 an CD-1 Mäusen:
    Krebs der Blutgefäße (Hämangiosarkome)
  3. in einer Studie aus dem Jahr 1997 an CD-1 Mäusen:
    Lymphdrüsenkrebs, Nierentumoren und Krebs der Blutgefäße (Hämangiosarkome)
  4. in der oben genannten Studie aus dem Jahr 2001 an Swiss Albino Mäusen: zusätzlich zu Lymphdrüsenkrebs auch Nierentumoren
  5. in einer Studie aus dem Jahr 2009 an CD-1 Mäusen:
    Lymphdrüsenkrebs ..

Diese Angaben finden sich in der vom MDR veröffentlichten Stellungnahme des BfR zur IARC-Bewertung von Glyphosat (engl., Seite 37 ff) und in der deutschsprachigen Zusammenfassung. Schon deshalb hätte die EU-Zulassung von Glyphosat längst zurückgenommen werden müssen - eigentlich:
  • Statt dessen wurde sie jetzt erneut verlängert!

Untersuchungsergebnisse des US amerikanischen Herstellers Monsanto sind alles andere als unabhängig und somit keinesfalls glaubwürdig. Wer Glyphosat mit dem Hinweis darauf zulässt, dass Monsanto seinen Pflanzenvernichter als harmlos bezeichnet, macht sich selbst unglaubwürdig und setzt sich dem Verdacht aus, dass ihm die Interessen eines global operierenden Konzerns, der seit Jahrzehnten ein weltweites Monopol auf sein erbgutverändertes Saatgut von Nahrungspflanzen anstrebt, die gegen Glyphosat resistent sind, mehr am Herzen liegen, als das Wohlergehen der Menschen und eine intakte Umwelt im eigenen Land. Hinzu kommt, dass der deutsche Chemie-Konzern Bayer, der ähnliche Ziele verfolgt, seit einiger Zeit die Übernahme des "Monsanto"-Konzerns anstrebt.


Einfach nur ungeschickt?

Mit seinem Stimmverhalten hat Herr Schmidt nicht nur die SPD gegen sich aufgebracht, mit der neben der CDU auch seine Partei gerade über eine Neuauflage einer Großen Koalition sprechen will - wie ungeschickt ist das denn? - sondern auch Frau Merkel, von der er sich eine Rüge für sein Verhalten eingehandelt hat. Aus meiner Sicht wäre darüber hinaus ein Wechsel an der Spitze des Bundeslandwirtschaftsministeriums fällig gewesen.

Als Grund für sein Abstimmungsverhalten führte Herr Schmidt an, die EU-Kommission hätte "sich ohnehin für die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat entschieden" - selbst wenn er gegen die Verlängerung der Zulassung gestimmt hätte.

Wenn der Herr Schmidt aber tatsächlich ein solch begnadeter Hellseher sein sollte, dass er das zweifelsfrei vorhersehen kann, dann wäre seine Zustimmung deutlich mehr als "einfach nur ungeschickt" gewesen. Er hätte sein Ziel dann nämlich - ohne sich selbst angreifbar zu machen - viel einfacher erreichen können. Da bleibt nur die Vermutung, dass er sich bezüglich der möglichen Entscheidung der EU-Kommission wohl doch nicht ganz so sicher gewesen sein dürfte.


Gegenleistung für Zustimmung?

Einem Bericht der "Rheinischen Post" zufolge meint Herr Schmidt, im Gegenzug für seine Zustimmung eine "Stärkung der Rolle von Biodiversität und Tierschutz" und eine weitere Aufklärung im Hinblick auf die gesundheitlichen Gefahren für den Menschen ereicht zu haben - frei nach dem Motto: "Eine Hand wäscht die andere".

Da stellt sich mir spontan die Frage, wie Herr Schmidt mithilfe des Einsatzes von Glyphosat die "Rolle von Biodiversität und Tierschutz" zu stärken gedenkt. Glyphosat ist ein Breitbandherbizid und tötet - mit Ausnahme von entsprechend gentechnisch veränderten Pflanzen - ausnahmslos alles pflanzliche Leben. Mit der Biodiversität auf dem Acker ist es dann schnell vorbei!

Und was die "weitere Aufklärung im Hinblick auf die gesundheitlichen Gefahren für den Menschen" angeht, gibt es die bereits genannte Studie der IARC, derzufolge Glyphosat "wahrscheinlich krebserregend für Menschen" ist. Was gibt es da noch 'weiter aufzuklären'? Etwa, dass Glyphosat doch nicht krebserregend ist? Weil von den Herstellern des Pflanzenvernichtungsmittels in Auftrag gegebene Studien "eher nicht" davon ausgehen, dass Glyphosat beim Menschen Krebs auslösen kann?

So wie ich das sehe ist die eine schmutzige Hand bei dem Versuch, sich von der anderen schnutzigen Hand waschen zu lassen, eher noch ein bisschen schmutziger geworden.


Empfehlungen für den Schutz privater Nutzer ...


Das stille Gift - Wenn Pestizide krank machen (ZDF-Magazin "Zoom" vom 08.05.2013)

Der Schutz von professionellen Anwendern für den Umgang mit Glyphosat war bereits Bestandteil der Empfehlungen der EU. Der "Intervention" Herrn Schmidts ist es zu verdanken, dass der entsprechende Text jetzt auf den Schutz "privater Nutzer" ausgeweitet wurde. Jedes einzelne Mitgliedsland kann nun auch Schutzmaßnahmen für Privatnutzer empfehlen - muss es aber nicht. Trotzdem stellt sich die Frage, warum Empfehlungen für den Schutz "privater Nutzer" plötzlich so wichtig sein sollten, dass Herr Schmidt das einerseits als Verhandlungserfolg zu verkaufen versucht, andererseits den Umgang mit Glyphosat aber weiterhin als unbedenklich darstellt. - Einer Information auf einer Internetseite des BUND zufolge steht Glyphosat außerdem im Verdacht, ungeborenes Leben zu schädigen. Welche Folgen der Einsatz von Glyphosat insbesondere auch diesbezüglich haben kann, ist in der Dokumentation "Das stille Gift - Wenn Pestizide krank machen" des ZDF-Magazins "Zoom" zu sehen.


... und die Erhaltung der Artenvielfalt

Der zweite "Erfolg" Herrn Schmidts besteht darin, dass in den Anhang zur Zulassungsverlängerung ein Satz aufgenommen wurde, der die Mitgliedsländer auffordert, doch bitte besonders darauf achten, dass sie die Artenvielfalt nicht gefährden. Im Umkehrschluss hätte demzufolge also jedes Mitgliedsland der EU das Recht, den Einsatz von Glyphosat in einzelnen Regionen einzuschränken, wenn es dort die Artenvielfalt gefährdet sähe. Kein Mitgliedsland der EU verstößt jedoch gegen europäisches Recht, wenn es den umfassenden Einsatz von Glyphosat weiterhin zulässt, ohne auf die Gefährdung der Artenvielfalt Rücksicht zu nehmen.

Einen wirklichen Erfolg für die "Rolle von Biodiversität und Tierschutz" und den Schutz "privater Nutzer" hätte Herr Schmidt verbuchen können, wenn er - wie es die Geschäftsordnung der Großen Koalition in diesem Fall ausdrücklich vorsieht - gegen die Zulassungsverlängerung für den Pflanzenvernichter gestimmt hätte. Wenn die EU-Kommission die weitere Zulassung dann tatsächlich erteilt hätte, dann hätte sie sich damit über die Entscheidung des Europäischen Parlaments und die Forderungen der erwähnten EBI hinweggesetzt.

Das wäre dann nicht zum ersten Mal der Fall gewesen. Auch diese Ignoranz der EU-Kommission gegenüber den Sorgen und Wünschen der Zivilgesellschaft zugunsten einzelner Konzerne und Lobbies war einer der Auslöser für den Brexit. Angesichts des zunehmenden politischen Gewichts europafeindlicher Nationalisten und Populisten wäre eine erneute alleinherrliche Entscheidung der Kommission also mindestens ebenso ungeschickt gewesen, wie diejenige des geschäftsführenden Bundeslandwirtschaftsministers.

Herr Schmidt hat also - salopp gesagt - die Drecksarbeit der EU-Kommission erledigt. Die kann sich jetzt bezüglich der Verlängerung der Zulassung für Glyphosat um weitere fünf Jahre nämlich bequem zurücklehnen:
  • Deutschland wollte es doch so!

".. Ich fühle mich verpflichtet, in der Bundesregierung die Dinge zu entscheiden, die zur Entscheidung anstehen und - äh - so isser, der Schmidt."
Christian Schmidt am 27.11.2017 in der Tagesschau



Anmerkung:

Wer oder was es ist, dem "der Schmidt" sich verpflichtet fühlt, wenn er "in der Bundesregierung die Dinge entscheidet, die zur Entscheidung anstehen", geht aus seinem Statement in der Tagesschau leider nicht hervor. Eigentlich hätte er sich in dieser Angelegenheit jedenfalls der Geschäftsordnung der Bundesregierung verpflichtet fühlen müssen. Demzufolge hätte er eben dieses zur Entscheidung anstehende "Ding" genau entgegengesetzt entscheiden müssen - hat er aber nicht!

Und: Wenn es denn tatsächlich so ist, 'dasser so is, der Schmidt', dann wäre er für jede künftige politische oder sonstige Zusammenarbeit ein unkalkulierbares Risiko: Er sollte deshalb seinen Hut nehmen und zurücktreten - endgültig! ...

Welche Sprengkraft die Entscheidung Herrn Schmidts in sich birgt zeigen Drohungen gegen Leib und Leben, die auf seiner Facebook-Seite eingegangen sind. Darüber berichteten am 29.11.2017 mehrer Zeitungen. Angesichts der deutlichen Hinweise auf die kanzerogene Wirkung von Glyphosat bin auch ich wütend über die fünfjährige Verlängerung der Zulassung. Morddrohungen gegen den Minister (und - wie es auf der Internetseite "Nordbayern" heißt - seine Familie!) gehen jedoch eindeutig zu weit! Die Bedrohung des Lebens eines Politikers, der Meinungen vertitt und Entscheidungen trifft, die den eigenen Ansichten und Standpunkten widersprechen, ist kein Mittel der politischen Auseinandersetzung in einem demokratischen Rechtsstaat.

Große Hochachtung habe ich diesbezüglich vor der Haltung von Frau Hendricks. Auch sie hatte sich sichtlich erbost über das Vorgehen Herrn Schmidts geäußert. Trotzdem hatte sie Medienberichten vom 29. und 30.11.2017 zufolge Herrn Schmidt ins Umweltministerium eingeladen, nachdem dieser mit den Morddrohungen konfrontiert worden war. Anschließend ließ sie wissen, dass der Dissens damit zwar nicht aus der Welt sei, sie sich aber mit Herrn Schmidt darüber einig sei, dass beide kollegial miteinander umgehen wollen.



(Quellen: Die Zeit vom 30.11.2017, Internetdienst "Nordbayern" der Nürnberger Nachrichten mit ihren Außenausgaben und der Nürnberger Zeitung/Nordbayerische Zeitung vom 29.11.2017, Pfalz-Express vom 29.11.2017, Handelsblatt vom 28.11.2017, Frankfurter Rundschau vom 28.11.2017, Tagesschau vom 28.11.2017 - Bericht 1 und Bericht 2 sowie ein Bericht vom 27.11.2017, ZDF heute vom 27.11.2017, BUND vom 18.11.2017, Studie "More than 75 percent decline over 27 years in total flying insect biomass in protected areas" vom 18.10.2017, 3sat "Schöne neue Landwirtschaft? - Die Bayer-Monsanto-Fusion" vom 06.10.2017, Der Spiegel vom 15.07.2017, Die Zeit vom 14.09.2016, LobbyControl vom 02.12.2015, Süddeutsche Zeitung vom 29.10.2015, ZDF Magazin "Zoom" vom 08.05.2013 - "Das stille Gift - wenn Pestizide krank machen", Süddeutsche Zeitung vom 25.05.2012, Der Spiegel vom 25.05.2012, Testbiotech-Studie "Schlecht beraten: Gentechnik-Lobbyisten dominieren Expertengremium - Schwere Interessenkonflikte beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)" vom Mai 2012, "Corporate Europe Observatory - CEO" und "earthopensource" - Bericht vom Februar 2012, Süddeutsche Zeitung vom 27.10.2011, Verordnung  (EG)  Nr. 1107/2009 über  das  Inverkehrbringen  von  Pflanzenschutzmitteln vom  21.10.2009, EBI "Stop Glyphosate" - Anex, MDR Magazin "FAKT" vom 20.10.2015 (Zuletzt aktualisiert: 20. Juli 2017, 22:07 Uhr) und Stellungnahme des BfR zur TARC-Monographie über Glyphosat (Zusammenfassung, deutsch) und komplett (engl.), Stellungnahme Prof. Dr. Eberhard Greiser vom 28.09.2015, BUND - Was ist Glyphosat?, Wikipedia - EFSA und BfR )

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Dieser Herr zum wohle von Bayer/Monsanto entschieden und nicht zum wohle des Volkes.Wobei ich mir die Frage stelle was iste ien Volk? Kann man das essen?????
Juwi ich wünsche dir von Herzen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest. Komm gut ins neue Jahr.
Herzliche Grüße
Helmut

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